Lieferungs- Und Zahlungsbedingungen
1.
PREISE
Double E behält sich das Recht vor, seine veröffentlichten
Preise jederzeit ändern zu können. Es gelten die
bei Auftragseingang gültigen Preise. Alle Preise verstehen
sich ab Werk (FOB). Sie enthalten keine Verbrauchs-, Umsatz-,
Nutzungs-, Betriebs- oder ähnlichen Steuern und unterliegen
daher Preissteigerungen in der Höhe, in der die von Double
E bei Verkauf oder Lieferung der Ware abzuführenden oder
zu zahlenden Steuern steigen.
2.
LIEFERUNG
(a) Lieferzeitraum. Die angegebenen Versanddaten sind Richtwerte;
Lieferungen können durch unabänderliche Umstände
verzögert werden. Double E haftet nicht für Verzögerungen
oder nicht ausgeführte Lieferungen, die direkt oder indirekt
auf Ereignisse oder Umstände zurückgehen, auf die
Double E keinen Einfluss hat.
(b)
Double E ist berechtigt, die Waren innerhalb des angegebenen
Zeitraums komplett in einer Lieferung oder in Teillieferungen
zu versenden.
(c)
Im Fall von Teillieferungen der Ware stellt die mögliche
Lieferung nicht konformer oder anderweitig fehlerhafter Waren
innerhalb einer Teillieferung nicht den Vertrag insgesamt
in Frage und gilt daher nicht als Nichterfüllung des
gesamten Vertrags.
(d)
Im Fall von Teillieferungen der Ware erstellt Double E eine
Rechnung, die den Wert der jeweils versendeten Waren angibt,
und der Käufer zahlt diesen Teilbetrag bei Lieferung.
(e)
Der vorliegende Vertrag ist ein Liefervertrag, in dessen Rahmen
Double E die Versandart und den Versandweg bestimmt, sofern
der Kunde nicht Double E bis spätestens zehn (10) Kalendertage
vor dem Versandtermin ausdrücklich und schriftlich andere
Weisungen erteilt.
3.
RECHT AUF PRÜFUNG
Die Waren werden bei Versandbereitschaft auf Kosten des Kunden
überprüft. Wird die Ware nicht innerhalb von zehn
Tagen nach dieser Ankündigung überprüft, verzichtet
der Kunde auf alle Ansprüche aufgrund eventuell bei Anlieferung
festgestellter Mängel.
4.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: SICHERUNGSSRECHT
(a) Die Ware ist bei Lieferung bar in U.S. Dollar zu zahlen,
sofern kein laufender Kontokorrentkredit eingerichtet wurde.
In diesem Fall werden die im Rahmen dieses Vertrags ausgestellten
Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum
fällig. Sind Beträge mindestens dreißig (30)
Tage überfällig, werden Verzugszinsen in Höhe
von eineinhalb Prozent (1,5 %) für jeden Monat oder angefangenen
Monat (oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Satzes,
falls dieser niedriger ist,) fällig.
(b)
Double E ist berechtigt, einen eingerichteten Kredit jederzeit
zu kündigen oder die Kreditlinie des Kunden zu ändern.
(c)
Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung bleibt Double
E Eigentümerin der Ware. Vor Übertragung des Eigentumsrechts
wird der Käufer Double E gegebenenfalls die erforderliche(n)
oder gewünschte(n) Registrierungserklärung(en) vorlegen.
Der Käufer gestattet Double E, eine Durchschrift oder
Kopie oder anderweitige Vervielfältigung dieses Vertrags
als Registrierungserklärung einzureichen. Der Käufer
erklärt sich damit einverstanden, dass diese Registrierungserklärung
auch ohne Unterschrift des Käufers eingereicht werden
darf, sofern dies rechtlich zulässig ist.
5.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Double E garantiert dem Käufer für die Dauer von
einem (1) Jahr ab Lieferung, dass die von ihr für den
Kunden produzierten oder an ihn verkauften Produkte keine
Material- und Bearbeitungsfehler aufweisen. Diese Gewährleistung
gilt nicht für Waren, die falsch verwendet oder nicht
korrekt installiert oder repariert wurden, die verändert
oder vernachlässigt wurden, einem Unfall oder unnormalen
Betriebsbedingungen ausgesetzt waren oder in irgendeiner Weise
nicht gemäß den entsprechenden Hinweisen von Double
E verwendet oder gewartet wurden. Sie gilt ferner nicht für
Komponenten, die nicht von Double E gefertigt wurden.
Die
Verpflichtung von Double E im Rahmen dieser ausdrücklichen
Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz
des betroffenen Teils/der Teile oder, die Zustimmung seitens
Double E vorausgesetzt, auf die Rückzahlung des Kaufpreises.
Um diese Rechtsmittel in Anspruch nehmen zu können, müssen
Ansprüche schriftlich angemeldet werden und bei Double
E innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Feststellung
des reklamierten Fehlers eingegangen sein. Der Käufer
muss Double E umgehend und in angemessenem Umfang die Gelegenheit
zur Prüfung aller Waren, auf die sich der Anspruch bezieht,
ermöglichen. Double E ist berechtigt, über das Vorliegen
und den Grund eines Mangels im Sinne dieser Garantie letztlich
zu entscheiden. Die Rücksendung von Teilen an Double
E darf nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung
seitens Double E und unter Angabe der offiziell erteilten
Rücksendenummer erfolgen. Eine andere als die in diesem
Vertrag vereinbarte Gewährleistung wird ausgeschlossen.
Aussagen oder Handlungen eines Vertreters von Double E begründen
nur dann einen Gewährleistungsanspruch, wenn dieser Vertrag
ausdrücklich und schriftlich entsprechend ergänzt
wurde. HIERMIT LEHNT DOUBLE E, UNGEACHTET ANDERER MÜNDLICHEN
ODER SCHRIFTLICHEN AUSSAGEN ZUR EIGNUNG,LEISTUNG ODER EINSATZMÖGLICHKEIT
DER WAREN, JEDE IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH
DER MARKTFÄHIGKEIT DER NACH DIESEM VERTRAG VERKAUFTEN
WAREN SOWIE JEDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE EIGNUNG
DER GENANNTEN WAREN FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
6.
EINSCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL
Double E haftet keinesfalls für Produktionskosten, entgangenen
Gewinn oder Verluste von Vermögenswerten des Käufers
oder andere, besondere Schäden, seien sie zufällig
oder direkte Folgen, die sich durch irgendeinen Verstoß
gegen den vorliegenden Vertrag ergeben. Double E ist gegenüber
dem Käufer und bezüglich der Waren nur zur Beseitigung
– in der oben genannten Art und für den angegebenen
Zeitraum – von nicht vertragsgerechten Zuständen
verpflichtet, die durch den Vertrag, Fahrlässigkeit,
Straftaten oder andere Ursachen begründet werden.
7.
VERKAUF INS AUSLAND
Der Käufer sichert Double E zu, dass die unter diesem
Vertrag erstandenen Waren nicht in ein Land versendet oder
weiterverkauft werden, in das nach den geltenden Exportvorschriften
der Vereinigten Staaten keine US-amerikanischen Waren geliefert
werden dürfen.
8.
PATENTE
Double E gewährleistet, dass durch den Einsatz der Waren
in der vorgesehenen Weise kein US-amerikanisches Patent verletzt
wird. Double E wird auf eigene Kosten Klagen abwehren, die
sich aus der Nutzung von Waren durch den Kunden ergeben, mit
der dieser ein US-amerikanisches Patent verletzt, sofern Double
E umgehend schriftlich über diese Klage (und alle vorangehenden
Ansprüche aus dieser Klage) informiert wurde, und sofern
Double E sämtliche dem Kunden vorliegenden Informationen
zu dieser vorgeblichen Patentrechtsverletzung zur Verfügung
gestellt werden. Double E wird ferner alle aus einer solchen
Klage entstehenden Kosten und Schadensersatzleistungen übernehmen,
sofern Double E allein die Abwehr der Klage und sämtliche
Verhandlungen zu ihrer Beilegung oder einer Einigung übernimmt.
Sind die Waren Gegenstand einer Klage bezüglich der Verletzung
eines US-amerikanischen Patents oder könnten sie es nach
Ansicht von Double E werden, wird Double E nach eigener Wahl
und auf eigene Kosten entweder dem Käufer das Recht verschaffen,
diese Waren weiter zu nutzen, oder diese Waren ersetzen oder
so modifizieren, dass sie die genannten Patente nicht mehr
verletzen, oder aber dem Käufer diese Waren gutschreiben
und sie zurücknehmen. Mit den voranstehenden Ausführungen
ist die gesamte Haftung seitens Double E bezüglich einer
Patentrechtsverletzung durch die von Double E verkauften Waren
oder deren Teile oder ihrer Nutzung abgedeckt.
9.
ÄNDERUNGEN
Diese Geschäftsbedingungen können nur schriftlich
abgeändert oder aufgehoben werden; die Änderungen
müssen von einem bevollmächtigten Vertreter von
Double E unterzeichnet sein.
10.
VERJÄHRUNG
Klagen seitens des Käufers oder Double E, die sich auf
einen Verstoß gegen diesen Vertrag beziehen, sind bis
spätestens ein (1) Jahr nach Entstehen des Klagegrundes
einzureichen.
11.
ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag wird nach den Bestimmungen des durch den Commonwealth
of Massachusetts angenommenen Uniform Commercial Code <amerikanisches
HGB> abgefasst und unterliegt diesem.
|